Unsere AGB

Vertragsbedingungen für eine Buchung des Schlosses Höhenried

  1. Ein Aufenthalt im Schloss der Klinik Höhenried gilt als verbindlich gebucht, wenn die
    Buchung vom Kunden und der Schlossverwaltung per E-Mail, Brief oder Fax bestätigt wird.
    In jedem Fall wird zusätzlich das Vertragsformular benötigt.
  2. Bei Rücktritt vom Belegungsvertrag
    > bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag werden 25%
    > bis 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag werden 50%
    > innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetag werden 100%
    von dem gebuchten Tagessatz berechnet.
  3. Die Zimmer können am Anreisetag, nach Absprache mit der Schlossverwaltung, belegt werden und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt werden, ebenso die angemieteten Räume.
  4. Für Schäden am oder im Haus haftet der Mieter.
  5. Die Anfahrtswege und das Rondell vor dem Schloss müssen wegen der Feuerwehrzufahrt freigehalten werden.
  6. Um auf dem Klinikgelände Lärm zu vermeiden, müssen Fenster und Türen nach außen ab 22:00 Uhr geschlossen werden. Lautstarke Unterhaltung und Musik jeder Art im Außenbereich ist zu unterlassen.
  7. Der angefallene Müll ist durch den Mieter zu entsorgen, anderenfalls wird durch den Vermieter eine Summe von 300,00 € inklusive 19% Mehrwertsteuer erhoben.
  8. Wird im Auftrag des Mieters im Vorfeld der Veranstaltung Ware angeliefert (Wein, Geschirr, Möbel usw.) wird vom Vermieter eine Einlagerungsgebühr von 150,00 € inklusive 19% Mehrwertsteuer berechnet.
  9. Ein Brunch ist nur bis 13:00 Uhr und im zugeteilten Raum des Vermieters möglich.
  10. Im gesamten Schloss herrscht absolutes Rauchverbot.
  11. Es darf kein Feuerwerk gezündet werden, auch nicht auf Hochzeitstorten.
  12. Falls Feueralarm ausgelöst wird und die Feuerwehr durch das System automatisch gerufen wurde, wird eine Gebühr von 1.200 € inklusive 19% Mehrwertsteuer erhoben.
  13. Kerzen dürfen nur auf großen, feuerfesten und auslaufsicheren Untertellern angezündet werden.
  14. Reste von Fackeln und Kerzen (Wachs) müssen innerhalb- und außerhalb des Schlosses restlos beseitigt werden, gegebenenfalls werden sie von der Schlossverwaltung kostenpflichtig entfernt.
  15. Das Malen mit Farben ist zu unterlassen.
  16. Im Schloss der Klinik Höhenried sind Haustiere nicht erlaubt.
  17. Bänder, Luftballons, Plakate, Hinweisschilder an den Zufahrtswegen und Ähnliches sind nach der Veranstaltung zu entfernen. Gegebenenfalls werden sie durch die Schlossverwaltung kostenpflichtig entsorgt.

Besondere Vertragsbedingungen für Caterer:
Zum Fest benutzte Räume müssen nach der Veranstaltung sauber hinterlassen, bzw. nass gereinigt werden. Sollte dies unterlassen worden sein, wird eine Reinigungsgebühr von 300,00 € inklusive 19% Mehrwertsteuer erhoben.

Die Vertragsbedingungen sind einzuhalten.
Bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen ist die Schlossverwaltung berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu fordern.

Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Schloss der Klinik Höhenried
01. Januar 2019